Förderprogramme für Investitionen

 Hande
Investitionen in den neuen Bundesländern werden durch die jeweiligen Bundesländer, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union gefördert. Ziel der Förderungen ist die Schaffung und Sicherung von dauerhaften und qualifizierten regionalen Arbeitsplätzen. Die Förderprogramme richten sich vorrangig an Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Förderungen für Investitionen werden hauptsächlich in folgender Form gewährt:

  • Investitionszuschüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
    "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (aktuell: 36. Rahmenplan)
  • Investitionszulagen (gemäß Neufassung des Investitionszulagengesetz
    2010 vom 07.12.2008)

Förderfähig sind die Anschaffungs- und Herstellungskosten neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter, die bis zum 31.12.2013 investiert wurden, mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen, Luft- und Schienenfahrzeugen und Schiffen.

Gefördert werden gemäß der jetzigen Regelung, die bis Ende 2013 gilt sowohl kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), als auch Großunternehmen:
Die Höhe der Förderung hängt einerseits von der Unternehmensgröße und andererseits vom Beginn der Investition ab:

Unternehmensgröße  Groß  Mittel   Klein
Mitarbeiter  > 250  < 250  < 50
Max. jährl. Umsatz in Mio Euro  > 50  50  10
Max. Jahresbilanzsumme in Mio Euro  > 43  43  10

 

 

 

 

Dow ist bei der Beratung zur Förderfähigkeit Ihrer Investitionen und der Bearbeitung von Förderanträgen gerne behilflich. Wir bitten Sie um Kontaktaufnahme über unser E-Mail Formular.

Weitere investorenrelevante Informationen rund um den Standort Deutschland finden Sie auch im Investment Guide von Germany Trade & Invest unter http://www.gtai.de/web_de/startseite.