Planungshinweise
Wärmeschutz nach Vorschrift
Die Notwendigkeit und Bemessung des Mindestwärmeschutzes ist in der DIN 4108 festgelegt. Darüber hinaus ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) für den Bauherrn und Planer bindend. Die EnEV limitiert den Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes. Dazu wird der Jahresheizwärmebedarf über das A/V-Verhältnis (A = Gebäudehülle, V = Bauwerksvolumen) ermittelt. Darüber hinaus wird der Energieaufwand für die Heizungsanlagentechnik und die Warmwasserversorgung mit einbezogen. Durch diese Berechnung kann ein Verbrauch des Gesamtenergieaufwandes für das Gebäude prognostiziert werden.
Perimeterdämmung nach Regel der Technik
Die Perimeterdämmung bei Bodenfeuchte ist in der DIN 4108, Teil 2, geregelt. Die Perimeterdämmung im ständig oder langanhaltend drückenden Wasser und unter der lastabtragenden Gründungsplatte ist in den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des DiBt Berlin geregelt.
Die Abdichtung
Kellerwände müssen vor dem Eindringen von Wasser bzw. Feuchtigkeit geschützt werden. Je nach Gebäudesituation kann zwischen einer „Weißen Wannen“-Konstruktion oder der Abdichtung nach DIN 18195 „Bauwerksabdichtung“ gewählt werden.